Gesetze / LGG
LGG
Landesgerichtshofsgesetz der Republik Falkenberg (LGG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Stellung§ 2Besetzung§ 3Überprüfung wichtiger Fälle§ 4Unmittelbare Verfahren§ 5Verfassungsbeschwerde und Normprüfung§ 6Verfahren und Eilschutz§ 7Entscheidungen§ 8Besondere Beschwerden§ 9Besondere Garantien§ 10Antrag, Erwiderung und Akten§ 11Präsidentenanklage§ 12Wahl- und Mandatsprüfung§ 13Veröffentlichung und Bindung§ 14Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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