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Gesetze / LGG

LGG

Landesgerichtshofsgesetz der Republik Falkenberg (LGG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Stellung§ 2Besetzung§ 3Überprüfung wichtiger Fälle§ 4Unmittelbare Verfahren§ 5Verfassungsbeschwerde und Normprüfung§ 6Verfahren und Eilschutz§ 7Entscheidungen§ 8Besondere Beschwerden§ 9Besondere Garantien§ 10Antrag, Erwiderung und Akten§ 11Präsidentenanklage§ 12Wahl- und Mandatsprüfung§ 13Veröffentlichung und Bindung§ 14Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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