ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 13
§ 1 Kommunen
§ 1 – Kommunen
Falkenberg mit seinem besonderen kommunalen Status sowie Martenburg, Niedersee, Obersee und Schaanenfeld verwalten örtliche Angelegenheiten eigenverantwortlich. Alle Einwohner haben Anspruch auf gleiche Behandlung bei kommunalen Leistungen. Verfassung und FWahlG bestimmen Gliederung, Sitzzahl und Wahl.
Falkenberg mit seinem besonderen kommunalen Status sowie Martenburg, Niedersee, Obersee und Schaanenfeld verwalten örtliche Angelegenheiten eigenverantwortlich. Alle Einwohner haben Anspruch auf gleiche Behandlung bei kommunalen Leistungen. Verfassung und FWahlG bestimmen Gliederung, Sitzzahl und Wahl.