ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 6 von 15
§ 6 Forderungsprüfung und Reihenfolge
§ 6 – Forderungsprüfung und Reihenfolge
(1) Zunächst werden notwendige genehmigte Verfahrens- und Massekosten bezahlt.
(2) Dingliche Sicherheiten werden nur aus dem jeweiligen Sicherungsgut unter Abzug notwendiger Verwertungskosten vorrangig bedient.
(3) Aus der verbleibenden freien Masse folgen in dieser Reihenfolge:
a. rückständige Arbeitsentgelte der letzten zwei Monate;
b. danach sonstige ungesicherte Forderungen einschließlich gewöhnlicher Steuerforderungen anteilig.
(4) Geldstrafen und Geldbußen werden nachrangig behandelt.
(5) Derselbe Wert darf nicht mehrfach verteilt werden.
(1) Zunächst werden notwendige genehmigte Verfahrens- und Massekosten bezahlt.
(2) Dingliche Sicherheiten werden nur aus dem jeweiligen Sicherungsgut unter Abzug notwendiger Verwertungskosten vorrangig bedient.
(3) Aus der verbleibenden freien Masse folgen in dieser Reihenfolge:
a. rückständige Arbeitsentgelte der letzten zwei Monate;
b. danach sonstige ungesicherte Forderungen einschließlich gewöhnlicher Steuerforderungen anteilig.
(4) Geldstrafen und Geldbußen werden nachrangig behandelt.
(5) Derselbe Wert darf nicht mehrfach verteilt werden.