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Gesetze / InsO

InsO

Insolvenzordnung der Republik Falkenberg (InsO)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Zweck und Zuständigkeit§ 2Eröffnungsgrund§ 3Antrag und Sicherung§ 4Eröffnung und Verwalter§ 5Masse und Vollstreckungsstopp§ 6Forderungsprüfung und Reihenfolge§ 7Fortführung und Plan§ 8Verwertung und Bericht§ 9Restschuldbefreiung natürlicher Personen§ 10Organisationen und persönliche Haftung§ 11Rechtsmittel und Vorrang§ 11aForderungstabelle und bestrittene Ansprüche§ 11bLaufende Verträge und Verwertung§ 11cSchlussverteilung und Restschuldbefreiung§ 12Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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