ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 6 von 11
§ 5 Stellenplan
§ 5 – Stellenplan
(1) Für beide Haushaltsjahre werden höchstens 2.750 berufliche Vollzeitäquivalente des Landes nach Anlage 3 bewilligt. Die Untergliederung nach Einrichtungen und Funktionen richtet sich nach den Anlagen 2 und 3 OrgStV. Teilzeit und Vakanzen sind getrennt auszuweisen. Eine Bewilligung ersetzt keine Ernennung, Wahl oder arbeitsvertragliche Einstellung.
(2) Die acht Ministerialverwaltungen enthalten jeweils eine Amtschefstelle nach A10. Die Justiz umfasst innerhalb ihrer 80 VZÄ fünf LGH-Mitglieder, zehn Amtsrichterstellen, fünf Landrichterstellen, fünf Oberlandesrichterstellen, acht staatsanwaltschaftliche Stellen sowie 47 Stellen für Geschäftsstellen, Register, Vollzug, Wahlverwaltung und unabhängige Kontrolle. Davon entfallen vier auf Datenschutzaufsicht und fünf auf Rechnungsprüfung.
a. Für Richter und Staatsanwälte gelten die jeweiligen R-Gruppen des LBesG; für die übrigen Beamten gilt die funktionsgerechte A-Zuordnung. Höchstens 190 VZÄ der allgemeinen Landesverwaltung sind nach A2 bis A10, 180 Polizeistellen nach A3 bis A9 und 80 Rettungsdienststellen nach A3 bis A8 oder vertraglich entsprechend zu bewerten. Gesetzlich vorbehaltene Leitungsfunktionen sind innerhalb dieser Grenzen abzubilden.
b. Vertragliche Planentgelte betragen im monatlichen Durchschnitt 4.500 € für Universität, 6.000 € für Krankenhäuser, 4.000 € für Pflege und 3.400 € für Rettung. Sie begründen keinen individuellen Vergütungsanspruch; gesetzliche Mindestentgelte, tatsächliche Tätigkeit und zulässige Verträge bleiben maßgeblich. Schulstellen werden nach A6, begründete Leitungsstellen innerhalb der vorhandenen Stellenzahl nach der gesetzlichen höheren Gruppe vergütet.
c. Zehn politische Hauptämter und siebzehn Parlamentsmandate werden außerhalb der beruflichen VZÄ nach B3, B2/B1 und M2/M1 veranschlagt. Die drei LGH-Ersatzrichter bilden keine zusätzlichen Dauerstellen; ihre Einsätze sind aus der Personalreserve zu finanzieren. Mehrfachämter werden nach § 5 LBesG angerechnet.
(3) Der Personalansatz des Landes beträgt 2027 einschließlich einer Stufen-, Vertretungs- und Vertragsreserve von 14.809.200 € sowie 1.146.000 € für politische Ämter und Mandate insgesamt 164.047.200 €; für 2026 werden 27.341.200 € veranschlagt. Diese Beträge sind in Anlagen 2 und 4 enthalten. Vor Stellenbesetzung sind Gruppe, Stufe, Jahresgesamtkosten und Deckung nachzuweisen. Die Reserve schafft keine Zulagen oder Sonderansprüche.
(4) Für 2027 werden zusätzlich zehn Ausbildungsplätze im zwölfmonatigen juristischen Vorbereitungsdienst nach § 2a RichterG bewilligt. Sie gehören nicht zu den 2.750 beruflichen VZÄ und begründen keine spätere Übernahmegarantie.
a. Die Unterhaltsbeihilfen nach A1 Stufe 1 werden mit insgesamt höchstens 180.000 € aus der bereits enthaltenen Personalreserve veranschlagt. Für Prüfung, Ausbildung und Sachmittel werden innerhalb des Justizansatzes weitere 40.000 € gebunden. Der Gesamtansatz Justiz von 16.000.000 €, die Personalgesamtsumme und die Gesamtausgaben werden dadurch nicht erhöht.
b. Die Aufnahme beginnt frühestens 2027 nach Einrichtung des Prüfungsamts und gesicherter Zuweisung sämtlicher Pflichtstationen. Das Justizministerium veröffentlicht Auswahlkriterien, Bewerbungsfrist und Beginn. Verfügbare Plätze sind nach Eignung und bei gleicher Eignung nach einem vorab veröffentlichten sachlichen Auswahlverfahren zu vergeben.
c. Die Durchführung erfolgt innerhalb bestehender Gerichts-, staatsanwaltschaftlicher und Verwaltungsstellen sowie mit geeigneten anwaltlichen Ausbildern. Die Übernahme von Verpflichtungen für Folgejahre setzt deren haushaltsrechtliche Deckung nach LHO voraus. Ein automatischer jährlicher neuer Jahrgang wird nicht bewilligt.
Anlage 3 – Landesstellen und Personalansätze 2027
Bereich
VZÄ / Zahl
Zuordnung / Planmittel im Monat
Personalansatz 2027
Schulen
720
A6; Leitungen nach LBesG
30.240.000 €
Universität
150
Vertraglich; Ø 4.500 €
8.100.000 €
Krankenhäuser
900
Vertraglich; Ø 6.000 €
64.800.000 €
Landespflege
450
Vertraglich; Ø 4.000 €
21.600.000 €
Landespolizei
180
A3–A9; Ø 3.400 €
7.344.000 €
Landesrettungsdienst
80
A3–A8 / Vertrag; Ø 3.400 €
3.264.000 €
Verwaltung und technische Dienste
190
A2–A10; Ø 3.400 €
7.752.000 €
Justiz, Wahlverwaltung und Kontrolle
80
R / A nach Funktion; Ø 5.200 €
4.992.000 €
Berufliche Grundansätze
2.750
Bereits enthaltene Stellen
148.092.000 €
Personalreserve
Keine zusätzlichen VZÄ
10 % der beruflichen Grundansätze
14.809.200 €
Landespräsident
1
B3
108.000 €
Ministerpräsident und acht Minister
9
B2 / B1
720.000 €
Volksversammlung
17 Mandate
M2: 1; M1: 16
318.000 €
Politische Ämter und Mandate zusammen
Außerhalb der 2.750 VZÄ
Summe der drei vorherigen Zeilen
1.146.000 €
Landespersonal insgesamt
2.750 VZÄ zuzüglich Ämter und Mandate
Grundansätze, Reserve und politische Bezüge
164.047.200 €
Anlage 4 – Verbindliche Zuordnung der Haushaltsmittel
(1) Die Ressortansätze umfassen die jeweiligen Einrichtungen einschließlich der gesetzlichen Personal- und Sachkosten. Die acht Ministerialbüros und der auswärtige Dienst werden aus dem Verwaltungsansatz getragen; Krankenhäuser und Landespflege werden bei Inneres, Universität und Schulen bei Bildung nachgewiesen. Die Zuordnung begründet keine Weisungsbefugnis gegenüber Parlament, Präsident, Gerichten oder unabhängigen Kontrollstellen.
(2) Die Personalreserve wird innerhalb der Aufgabenbudgets anteilig nach den Personalgrundansätzen bereitgehalten und vom Finanzministerium nach begründetem Bedarf freigegeben. Im Verwaltungsansatz des Finanzressorts sind 2027 bis zu 1.000.000 € für gesetzliche Versorgungsleistungen einschließlich geschützter Altansprüche sowie neuer Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen vorgesehen. Dieser Ansatz begrenzt keine gesetzlichen Individualansprüche. Innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderungen von LBesG und LVersorgG legt das Finanzministerium eine Kostenfortschreibung anhand des tatsächlichen Personal- und Versorgungsbestands vor. Personalreserve und Versorgung sind getrennt auszuweisen; ein ungedeckter gesetzlicher Mehrbedarf ist nach LHO und erforderlichenfalls durch Nachtrag zu finanzieren. Der allgemeine Puffer von 6.000.000 € und die zentralen IT-Mittel von 9.000.000 € werden bei Finanzen gesondert bewirtschaftet. Eine Reservefreigabe bleibt an die LHO gebunden.
Ressort / Organ
Nov.–Dez. 2026
Jahr 2027
Davon Investitionen 2027
Präsidialamt
66.667 €
400.000 €
0 €
Volksversammlung
133.333 €
800.000 €
0 €
Staatskanzlei
300.000 €
1.800.000 €
0 €
Äußeres
250.000 €
1.500.000 €
0 €
Inneres einschließlich Gesundheit, Pflege und Sozialem
57.666.667 €
346.000.000 €
11.000.000 €
Verteidigung
166.667 €
1.000.000 €
0 €
Bildung
14.666.667 €
88.000.000 €
10.000.000 €
Forschung und Umwelt
4.666.667 €
28.000.000 €
20.000.000 €
Finanzen einschließlich IT, Zinsen, Reserve und Finanzausgleich
14.056.399 €
84.338.400 €
1.000.000 €
Wirtschaft und Entwicklung
7.000.000 €
42.000.000 €
23.000.000 €
Justiz einschließlich unabhängiger Gerichte
2.666.667 €
16.000.000 €
0 €
Unabhängige Datenschutz- und Rechnungsprüfung
583.333 €
3.500.000 €
0 €
Summe
102.223.067 €
613.338.400 €
65.000.000 €
(1) Für beide Haushaltsjahre werden höchstens 2.750 berufliche Vollzeitäquivalente des Landes nach Anlage 3 bewilligt. Die Untergliederung nach Einrichtungen und Funktionen richtet sich nach den Anlagen 2 und 3 OrgStV. Teilzeit und Vakanzen sind getrennt auszuweisen. Eine Bewilligung ersetzt keine Ernennung, Wahl oder arbeitsvertragliche Einstellung.
(2) Die acht Ministerialverwaltungen enthalten jeweils eine Amtschefstelle nach A10. Die Justiz umfasst innerhalb ihrer 80 VZÄ fünf LGH-Mitglieder, zehn Amtsrichterstellen, fünf Landrichterstellen, fünf Oberlandesrichterstellen, acht staatsanwaltschaftliche Stellen sowie 47 Stellen für Geschäftsstellen, Register, Vollzug, Wahlverwaltung und unabhängige Kontrolle. Davon entfallen vier auf Datenschutzaufsicht und fünf auf Rechnungsprüfung.
a. Für Richter und Staatsanwälte gelten die jeweiligen R-Gruppen des LBesG; für die übrigen Beamten gilt die funktionsgerechte A-Zuordnung. Höchstens 190 VZÄ der allgemeinen Landesverwaltung sind nach A2 bis A10, 180 Polizeistellen nach A3 bis A9 und 80 Rettungsdienststellen nach A3 bis A8 oder vertraglich entsprechend zu bewerten. Gesetzlich vorbehaltene Leitungsfunktionen sind innerhalb dieser Grenzen abzubilden.
b. Vertragliche Planentgelte betragen im monatlichen Durchschnitt 4.500 € für Universität, 6.000 € für Krankenhäuser, 4.000 € für Pflege und 3.400 € für Rettung. Sie begründen keinen individuellen Vergütungsanspruch; gesetzliche Mindestentgelte, tatsächliche Tätigkeit und zulässige Verträge bleiben maßgeblich. Schulstellen werden nach A6, begründete Leitungsstellen innerhalb der vorhandenen Stellenzahl nach der gesetzlichen höheren Gruppe vergütet.
c. Zehn politische Hauptämter und siebzehn Parlamentsmandate werden außerhalb der beruflichen VZÄ nach B3, B2/B1 und M2/M1 veranschlagt. Die drei LGH-Ersatzrichter bilden keine zusätzlichen Dauerstellen; ihre Einsätze sind aus der Personalreserve zu finanzieren. Mehrfachämter werden nach § 5 LBesG angerechnet.
(3) Der Personalansatz des Landes beträgt 2027 einschließlich einer Stufen-, Vertretungs- und Vertragsreserve von 14.809.200 € sowie 1.146.000 € für politische Ämter und Mandate insgesamt 164.047.200 €; für 2026 werden 27.341.200 € veranschlagt. Diese Beträge sind in Anlagen 2 und 4 enthalten. Vor Stellenbesetzung sind Gruppe, Stufe, Jahresgesamtkosten und Deckung nachzuweisen. Die Reserve schafft keine Zulagen oder Sonderansprüche.
(4) Für 2027 werden zusätzlich zehn Ausbildungsplätze im zwölfmonatigen juristischen Vorbereitungsdienst nach § 2a RichterG bewilligt. Sie gehören nicht zu den 2.750 beruflichen VZÄ und begründen keine spätere Übernahmegarantie.
a. Die Unterhaltsbeihilfen nach A1 Stufe 1 werden mit insgesamt höchstens 180.000 € aus der bereits enthaltenen Personalreserve veranschlagt. Für Prüfung, Ausbildung und Sachmittel werden innerhalb des Justizansatzes weitere 40.000 € gebunden. Der Gesamtansatz Justiz von 16.000.000 €, die Personalgesamtsumme und die Gesamtausgaben werden dadurch nicht erhöht.
b. Die Aufnahme beginnt frühestens 2027 nach Einrichtung des Prüfungsamts und gesicherter Zuweisung sämtlicher Pflichtstationen. Das Justizministerium veröffentlicht Auswahlkriterien, Bewerbungsfrist und Beginn. Verfügbare Plätze sind nach Eignung und bei gleicher Eignung nach einem vorab veröffentlichten sachlichen Auswahlverfahren zu vergeben.
c. Die Durchführung erfolgt innerhalb bestehender Gerichts-, staatsanwaltschaftlicher und Verwaltungsstellen sowie mit geeigneten anwaltlichen Ausbildern. Die Übernahme von Verpflichtungen für Folgejahre setzt deren haushaltsrechtliche Deckung nach LHO voraus. Ein automatischer jährlicher neuer Jahrgang wird nicht bewilligt.
Anlage 3 – Landesstellen und Personalansätze 2027
Bereich
VZÄ / Zahl
Zuordnung / Planmittel im Monat
Personalansatz 2027
Schulen
720
A6; Leitungen nach LBesG
30.240.000 €
Universität
150
Vertraglich; Ø 4.500 €
8.100.000 €
Krankenhäuser
900
Vertraglich; Ø 6.000 €
64.800.000 €
Landespflege
450
Vertraglich; Ø 4.000 €
21.600.000 €
Landespolizei
180
A3–A9; Ø 3.400 €
7.344.000 €
Landesrettungsdienst
80
A3–A8 / Vertrag; Ø 3.400 €
3.264.000 €
Verwaltung und technische Dienste
190
A2–A10; Ø 3.400 €
7.752.000 €
Justiz, Wahlverwaltung und Kontrolle
80
R / A nach Funktion; Ø 5.200 €
4.992.000 €
Berufliche Grundansätze
2.750
Bereits enthaltene Stellen
148.092.000 €
Personalreserve
Keine zusätzlichen VZÄ
10 % der beruflichen Grundansätze
14.809.200 €
Landespräsident
1
B3
108.000 €
Ministerpräsident und acht Minister
9
B2 / B1
720.000 €
Volksversammlung
17 Mandate
M2: 1; M1: 16
318.000 €
Politische Ämter und Mandate zusammen
Außerhalb der 2.750 VZÄ
Summe der drei vorherigen Zeilen
1.146.000 €
Landespersonal insgesamt
2.750 VZÄ zuzüglich Ämter und Mandate
Grundansätze, Reserve und politische Bezüge
164.047.200 €
Anlage 4 – Verbindliche Zuordnung der Haushaltsmittel
(1) Die Ressortansätze umfassen die jeweiligen Einrichtungen einschließlich der gesetzlichen Personal- und Sachkosten. Die acht Ministerialbüros und der auswärtige Dienst werden aus dem Verwaltungsansatz getragen; Krankenhäuser und Landespflege werden bei Inneres, Universität und Schulen bei Bildung nachgewiesen. Die Zuordnung begründet keine Weisungsbefugnis gegenüber Parlament, Präsident, Gerichten oder unabhängigen Kontrollstellen.
(2) Die Personalreserve wird innerhalb der Aufgabenbudgets anteilig nach den Personalgrundansätzen bereitgehalten und vom Finanzministerium nach begründetem Bedarf freigegeben. Im Verwaltungsansatz des Finanzressorts sind 2027 bis zu 1.000.000 € für gesetzliche Versorgungsleistungen einschließlich geschützter Altansprüche sowie neuer Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen vorgesehen. Dieser Ansatz begrenzt keine gesetzlichen Individualansprüche. Innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderungen von LBesG und LVersorgG legt das Finanzministerium eine Kostenfortschreibung anhand des tatsächlichen Personal- und Versorgungsbestands vor. Personalreserve und Versorgung sind getrennt auszuweisen; ein ungedeckter gesetzlicher Mehrbedarf ist nach LHO und erforderlichenfalls durch Nachtrag zu finanzieren. Der allgemeine Puffer von 6.000.000 € und die zentralen IT-Mittel von 9.000.000 € werden bei Finanzen gesondert bewirtschaftet. Eine Reservefreigabe bleibt an die LHO gebunden.
Ressort / Organ
Nov.–Dez. 2026
Jahr 2027
Davon Investitionen 2027
Präsidialamt
66.667 €
400.000 €
0 €
Volksversammlung
133.333 €
800.000 €
0 €
Staatskanzlei
300.000 €
1.800.000 €
0 €
Äußeres
250.000 €
1.500.000 €
0 €
Inneres einschließlich Gesundheit, Pflege und Sozialem
57.666.667 €
346.000.000 €
11.000.000 €
Verteidigung
166.667 €
1.000.000 €
0 €
Bildung
14.666.667 €
88.000.000 €
10.000.000 €
Forschung und Umwelt
4.666.667 €
28.000.000 €
20.000.000 €
Finanzen einschließlich IT, Zinsen, Reserve und Finanzausgleich
14.056.399 €
84.338.400 €
1.000.000 €
Wirtschaft und Entwicklung
7.000.000 €
42.000.000 €
23.000.000 €
Justiz einschließlich unabhängiger Gerichte
2.666.667 €
16.000.000 €
0 €
Unabhängige Datenschutz- und Rechnungsprüfung
583.333 €
3.500.000 €
0 €
Summe
102.223.067 €
613.338.400 €
65.000.000 €