ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 11
§ 4 Ausgaben
§ 4 – Ausgaben
(1) Anlage 2 bewilligt die Landesausgaben nach Aufgaben; Anlage 4 ordnet dieselben Mittel den Ressorts und selbstständigen Organen zu. Beide Grenzen sind gemeinsam einzuhalten. Personal, Versorgung, Sachmittel, Zuschüsse und Investitionen sind in den Aufgabenansätzen enthalten und dürfen nicht nochmals hinzugerechnet werden.
(2) Für 2027 sind innerhalb der Landesausgaben 65.000.000 € Investitionen vorgesehen: 40.000.000 € Infrastruktur und Umwelt, 10.000.000 € Bildung, 8.000.000 € Gesundheit, 3.000.000 € Pflege, 3.000.000 € Wohnen und 1.000.000 € Informationstechnik. Für 2026 beträgt die Investitionsobergrenze 10.833.333 €; die Ressortgrenzen gelten entsprechend zeitanteilig. Neue Verpflichtungen für spätere Jahre bedürfen einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung nach § 9 LHO.
Anlage 2 – Ausgaben des Landes nach Aufgaben
Aufgabe
Nov.–Dez. 2026
Jahr 2027
Gesundheit und Krankenhausversorgung
25.000.000 €
150.000.000 €
Bildung und Wissenschaft
14.666.667 €
88.000.000 €
Pflege und Teilhabe
12.833.333 €
77.000.000 €
Grundsicherung und soziale Hilfen
14.000.000 €
84.000.000 €
Polizei und Rettung
5.000.000 €
30.000.000 €
Verwaltung, Justiz und politische Organe
6.500.000 €
39.000.000 €
Infrastruktur und Umwelt
9.666.667 €
58.000.000 €
Wohnen und öffentliche Einrichtungen
2.000.000 €
12.000.000 €
Schuldzinsen
4.500.000 €
27.000.000 €
IT, Register und Digitalisierung
1.500.000 €
9.000.000 €
Allgemeine Ausgabenreserve
1.000.000 €
6.000.000 €
Kommunaler Finanzausgleich
5.556.400 €
33.338.400 €
Summe ohne Schuldentilgung
102.223.067 €
613.338.400 €
Davon Landesinvestitionen (bereits enthalten)
10.833.333 €
65.000.000 €
(1) Anlage 2 bewilligt die Landesausgaben nach Aufgaben; Anlage 4 ordnet dieselben Mittel den Ressorts und selbstständigen Organen zu. Beide Grenzen sind gemeinsam einzuhalten. Personal, Versorgung, Sachmittel, Zuschüsse und Investitionen sind in den Aufgabenansätzen enthalten und dürfen nicht nochmals hinzugerechnet werden.
(2) Für 2027 sind innerhalb der Landesausgaben 65.000.000 € Investitionen vorgesehen: 40.000.000 € Infrastruktur und Umwelt, 10.000.000 € Bildung, 8.000.000 € Gesundheit, 3.000.000 € Pflege, 3.000.000 € Wohnen und 1.000.000 € Informationstechnik. Für 2026 beträgt die Investitionsobergrenze 10.833.333 €; die Ressortgrenzen gelten entsprechend zeitanteilig. Neue Verpflichtungen für spätere Jahre bedürfen einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung nach § 9 LHO.
Anlage 2 – Ausgaben des Landes nach Aufgaben
Aufgabe
Nov.–Dez. 2026
Jahr 2027
Gesundheit und Krankenhausversorgung
25.000.000 €
150.000.000 €
Bildung und Wissenschaft
14.666.667 €
88.000.000 €
Pflege und Teilhabe
12.833.333 €
77.000.000 €
Grundsicherung und soziale Hilfen
14.000.000 €
84.000.000 €
Polizei und Rettung
5.000.000 €
30.000.000 €
Verwaltung, Justiz und politische Organe
6.500.000 €
39.000.000 €
Infrastruktur und Umwelt
9.666.667 €
58.000.000 €
Wohnen und öffentliche Einrichtungen
2.000.000 €
12.000.000 €
Schuldzinsen
4.500.000 €
27.000.000 €
IT, Register und Digitalisierung
1.500.000 €
9.000.000 €
Allgemeine Ausgabenreserve
1.000.000 €
6.000.000 €
Kommunaler Finanzausgleich
5.556.400 €
33.338.400 €
Summe ohne Schuldentilgung
102.223.067 €
613.338.400 €
Davon Landesinvestitionen (bereits enthalten)
10.833.333 €
65.000.000 €