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Gesetze / HG2026

HG2026

Haushaltsgesetz 2026 und 2027 der Republik Falkenberg (HG 2026/2027)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Feststellung und Haushaltsjahre§ 2Grundlagen der Veranschlagung§ 3Einnahmen und kommunale Anteile§ 4Ausgaben§ 5Stellenplan§ 6Kassenbestand und Schuldennachweis§ 7Versicherungsfonds und Gesamtabschluss§ 8Kommunen und Zweckbindung§ 9Kredit und Nachsteuerung§ 10Bericht und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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