ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 10
§ 2 Erste Erfassung
§ 2 – Erste Erfassung
Die erstmalige Erfassung setzt nachvollziehbaren Erwerbsnachweis oder eine andere bestimmte gesetzliche Zuweisung voraus. Betroffene bekannte Berechtigte sind anzuhören. Ein Eintrag auf bloße unbewiesene Behauptung oder politische Weisung ist unzulässig; herrenloses oder staatliches Eigentum wird nicht ohne Rechtsgrund privat zugeteilt.
Die erstmalige Erfassung setzt nachvollziehbaren Erwerbsnachweis oder eine andere bestimmte gesetzliche Zuweisung voraus. Betroffene bekannte Berechtigte sind anzuhören. Ein Eintrag auf bloße unbewiesene Behauptung oder politische Weisung ist unzulässig; herrenloses oder staatliches Eigentum wird nicht ohne Rechtsgrund privat zugeteilt.