Gesetze / GBuchG
GBuchG
Grundbuch- und Eigentumsregistergesetz der Republik Falkenberg (GBuchG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
Inhaltsübersicht
§ 1Register und Zuständigkeit§ 2Erste Erfassung§ 3Übertragung§ 4Belastungen§ 5Verfahren und Vormerkung§ 6Einsicht und Datenschutz§ 7Berichtigung und Vertrauen§ 8Löschung und Rechtsschutz§ 9Gebühren und Bestand§ 10InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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