ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 11
§ 5 Verordnungen und Satzungen
§ 5 – Verordnungen und Satzungen
Rechtsverordnungen nennen ihre gesetzliche Ermächtigung und werden vollständig amtlich veröffentlicht. Kommunale Satzungen werden in einem von der Kommune eindeutig benannten amtlichen Veröffentlichungsbereich bekannt gemacht und archiviert. Interne Weisungen sind keine Gesetze oder Satzungen.
Rechtsverordnungen nennen ihre gesetzliche Ermächtigung und werden vollständig amtlich veröffentlicht. Kommunale Satzungen werden in einem von der Kommune eindeutig benannten amtlichen Veröffentlichungsbereich bekannt gemacht und archiviert. Interne Weisungen sind keine Gesetze oder Satzungen.