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Gesetze / GBlG

GBlG

Gesetzblatt- und Verkündungsgesetz der Republik Falkenberg (GBlG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Amtliches Gesetzblatt§ 2Verkündungsinhalt§ 3Ausfertigung und Prüfung§ 4Inkrafttreten§ 5Verordnungen und Satzungen§ 6Änderungen und Berichtigung§ 7Konsolidierte Sammlung§ 8Zeit und Fristen§ 9Technische Störungen§ 10Rechtsschutz und Archiv§ 11Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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