ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 75 von 95
§ 68 Entfallen
§ 68 – Entfallen
Kapitel 8 – Straftaten gegen das Eigentum und Vermögen
Kapitel 8 – Straftaten gegen das Eigentum und Vermögen
Gesetze / FStGB · Fassung 1 / § 68
Vorschrift 75 von 95