ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 12
§ 9 Fehler und unberechtigte Buchungen
§ 9 – Fehler und unberechtigte Buchungen
Nachgewiesen doppelte oder unautorisierte Buchungen werden unverzüglich überprüft und rechtmäßig korrigiert. Die Stelle muss den Autorisierungsnachweis führen; technische Rollenzuweisung allein genügt nicht. Bei streitiger materieller Berechtigung entscheiden die zuständigen Gerichte; notwendige Beweissicherung und ursprüngliche Buchungen bleiben nachvollziehbar.
Nachgewiesen doppelte oder unautorisierte Buchungen werden unverzüglich überprüft und rechtmäßig korrigiert. Die Stelle muss den Autorisierungsnachweis führen; technische Rollenzuweisung allein genügt nicht. Bei streitiger materieller Berechtigung entscheiden die zuständigen Gerichte; notwendige Beweissicherung und ursprüngliche Buchungen bleiben nachvollziehbar.