ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 12
§ 5 Überweisungen und Nachweis
§ 5 – Überweisungen und Nachweis
(1) Eine Zahlung braucht:
a. eine eindeutige autorisierte Anweisung und
b. ausreichendes verfügbares Guthaben.
(2) Für die Buchung gilt:
a. Jede Buchung erhält:
i. Transaktionskennung;
ii. Betrag;
iii. Gegenkonto;
iv. Zeitpunkt.
b. Dieselbe Anweisung darf nicht mehrfach ausgeführt werden.
(3) Ausführung oder nachvollziehbare Ablehnung erfolgt grundsätzlich binnen eines Tages.
(4) Kontoauszüge sind dem Berechtigten erreichbar bereitzustellen.
(1) Eine Zahlung braucht:
a. eine eindeutige autorisierte Anweisung und
b. ausreichendes verfügbares Guthaben.
(2) Für die Buchung gilt:
a. Jede Buchung erhält:
i. Transaktionskennung;
ii. Betrag;
iii. Gegenkonto;
iv. Zeitpunkt.
b. Dieselbe Anweisung darf nicht mehrfach ausgeführt werden.
(3) Ausführung oder nachvollziehbare Ablehnung erfolgt grundsätzlich binnen eines Tages.
(4) Kontoauszüge sind dem Berechtigten erreichbar bereitzustellen.