ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 12
§ 1 Währung und Geltung
§ 1 – Währung und Geltung
Gesetzliche Währung der Republik Falkenberg ist der Euro (€); ein Euro entspricht hundert Cent. Geldschulden und Kontoguthaben sind in Euro zu erfüllen, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung besteht. Dieses Gesetz ermächtigt staatliche Stellen weder zur Ausgabe von Euro-Banknoten oder Euro-Münzen noch zur ungedeckten Schaffung von Zahlungsmitteln.
Gesetzliche Währung der Republik Falkenberg ist der Euro (€); ein Euro entspricht hundert Cent. Geldschulden und Kontoguthaben sind in Euro zu erfüllen, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung besteht. Dieses Gesetz ermächtigt staatliche Stellen weder zur Ausgabe von Euro-Banknoten oder Euro-Münzen noch zur ungedeckten Schaffung von Zahlungsmitteln.