ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 8
§ 7 Inkrafttreten
§ 7 – Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft. Die bisherige pauschale Anlage 4 der StVO wird für die Bußgeldbemessung durch diesen Katalog konkretisiert, soweit höherrangiges Recht nicht entgegensteht.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft. Die bisherige pauschale Anlage 4 der StVO wird für die Bußgeldbemessung durch diesen Katalog konkretisiert, soweit höherrangiges Recht nicht entgegensteht.