ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 13 von 28
§ 12 Allgemeine Vertragsbedingungen und Verbraucherschutz
§ 12 – Allgemeine Vertragsbedingungen und Verbraucherschutz
(1) Vorformulierte Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Abschluss auf sie hingewiesen wird und sie zugänglich sind.
(2) Überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam. Unklare Klauseln gehen zulasten ihres Verwenders; individuelle Abreden gehen vor.
(3) Wer privat bei einem gewerblichen Anbieter ausschließlich über Fernkommunikation kauft, kann binnen sieben Tagen ab Erhalt der Sache und ordnungsgemäßer Belehrung in Textform widerrufen. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss und Belehrung.
(4) Ohne Belehrung endet das Widerrufsrecht spätestens einen Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem die Frist bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Erhalt der Sache beziehungsweise Vertragsschluss begonnen hätte. Rückgewähr erfolgt binnen sieben Tagen; der Anbieter trägt die Rücksendekosten.
(5) Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt das Recht nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust.
(1) Vorformulierte Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Abschluss auf sie hingewiesen wird und sie zugänglich sind.
(2) Überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam. Unklare Klauseln gehen zulasten ihres Verwenders; individuelle Abreden gehen vor.
(3) Wer privat bei einem gewerblichen Anbieter ausschließlich über Fernkommunikation kauft, kann binnen sieben Tagen ab Erhalt der Sache und ordnungsgemäßer Belehrung in Textform widerrufen. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss und Belehrung.
(4) Ohne Belehrung endet das Widerrufsrecht spätestens einen Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem die Frist bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Erhalt der Sache beziehungsweise Vertragsschluss begonnen hätte. Rückgewähr erfolgt binnen sieben Tagen; der Anbieter trägt die Rücksendekosten.
(5) Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt das Recht nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust.